10.05.2011 | Alle Fachgebiete
Kopierkosten: Mehr als 17 Cent sind möglich
Wenn eine private Krankenversicherung Kopien aus Krankenunterlagen (zum Beispiel Arztbrief oder OP-Bericht) anfordert, berechnen manche Ärzte die Kopierkosten nur mit den 17 Cent je Seite, die aus der Nr. 96 GOÄ (Schreibgebühr) resultieren. Man kann aber 50 Cent pro Seite ansetzen, da Kopien aus Behandlungsunterlagen aufwendiger sind als die Kopien, die bei Gutachtenerstellung gemacht werden. Dies wurde schon mehrfach gerichtlich bestätigt, zum Beispiel im Urteil des Landgerichts München vom 19. November 2008 (Az: 9 O 5324/08). Bei höheren Kosten - zum Beispiel bei Farbkopien oder Kopien von Röntgenfilmen - können diese in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 20 | ID 144904