01.10.2007 | Altersversorgung
Neue gesetzliche Regelung zur Förderung von Betriebsrenten
Wer einen materiell gesicherten Ruhestand genießen will, kann sich auf die gesetzliche Rente nicht verlassen. Einen besonderen zusätzlichen Vorsorgebedarf haben die Ärzte, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG/RV –> 2007 = 63.000 Euro) liegt. Denn die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in die Standesversorgung werden nur auf das Gehalt bis zur BBG/RV gezahlt. Freiwillige Zuzahlungen durch den Arzt in das Versorgungswerk sind zwar möglich, aber auch für den Arzt stellt sich die Frage nach der effektivsten Form der Vorsorge.
Die Frage nach effektiven Lösungen lässt sich mit einem Blick auf Führungskräfte in der Industrie einfach beantworten. Diese Manager lassen sich bis zu 30 Prozent des Einkommens unversteuert in eine betriebliche Altersversorgung zahlen. Überwiegend erfolgt das im Wege der Entgeltumwandlung. Dabei bleiben das eingezahlte Kapital und die Erträge auf dieses Kapital bis zur Auszahlung im Alter steuerfrei. Im Alter profitiert der Leistungsempfänger von günstigeren Steuersätzen und zusätzlich von Freibeträgen. Seit der Umstellung der Zusatzversorgung auf das Punktesystem im Jahr 2002 stehen diese Vorsorgeformen auch den Leitenden Ärzten im Krankenhaus zur Verfügung. Dennoch kennen viele Chefärzte bis heute noch nicht diese Möglichkeiten.
Neues Gesetz bringt Klarheit
Wie es mit der Entgeltumwandlung nach Ende 2008 weitergehen soll, war bis zum Frühjahr dieses Jahres mehr als unklar. Zwar stand die Steuerfreiheit der Beiträge nie zur Debatte, aber die Sozialabgabenfreiheit sollte auslaufen. Im Ergebnis wäre die Entgeltumwandlung zwar für die höheren Einkommensgruppen weiterhin attraktiv geblieben, aber für die Arbeitnehmer mit mittlerem und geringem Einkommen wäre ein Teil der Vorteile verloren gegangen.
Jetzt hat die Bundesregierung Klarheit geschaffen und den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. In diesem Gesetz wird die dauerhafte Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von Beiträgen bis zu vier Prozent der BBG/RV (2007 = 2.520 Euro) geregelt. An der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bestehen keine Zweifel. Damit baut der Gesetzgeber klar auf die betriebliche Altersvorsorge als ein Hauptstandbein der Altersversorgung.
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