02.06.2010 | Arbeitsrecht
Ärztestreik an kommunalen Krankenhäusern: Wie sollten sich Chefärzte verhalten?
Bei Redaktionsschluss waren die im Mai gestarteten Ärztestreiks an den kommunalen Kliniken noch nicht beendet. Unabhängig davon, ob Chefärzte selbst am Streik teilnehmen, stellen sich für sie als Führungskräfte einige Fragen wie etwa:
- Wie kann sich der Chefarzt gegen etwaige Haftungsansprüche, die aus Engpässen in der Versorgung entstehen, absichern?
- Ist der Chefarzt befugt, seinen nachgeordneten Mitarbeitern die Streikteilnahme zu erlauben/zu verweigern?
- Wer muss dafür sorgen, dass die Patientenversorgung sichergestellt ist?
- Was tun, wenn die Verwaltung den Chefarzt auffordert, die abwesenden Mitarbeiter namentlich zu benennen?
Diese und weitere Fragen hat der „Chefärzte Brief“ bereits in Berichten im Zusammenhang mit dem Ärztestreik in 2006 beanwortet (Nr. 4/2006, S. 5 ff., und Nr. 1/2006, S. 1 ff.). Sie finden die Texte auch unter www.iww.de in der Rubrik „Archiv“. Beachten Sie, dass Sie sich zuvor in „myIWW“ einloggen müssen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 3 | ID 136136