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  • 01.06.2006 | Arbeitsrecht

    Darf der Krankenhausträger die Liquidationseinnahmen des Chefarztes kürzen?

    von Rechtsanwälten Sören Kleinke und Anke Harney, Rechtsanwälte Wigge & Kleinke, Osnabrück

    Wenn es zwischen Krankenhausträgern und angestellten Chefärzten zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, so beziehen sich diese häufig auf folgende Fragen:  

     

    • Welche ärztlichen Leistungen kann der leitende Krankenhausarzt gesondert abrechnen, worauf bezieht sich also sein Liquidationsrecht?

     

    • Unter welchen Voraussetzungen kann er in seinen Liquidationsrechten beschränkt werden?

     

    • Stehen ihm für den Ausfall liquidationsfähiger Leistungen Ersatzansprüche gegen den Krankenhausträger zu?

     

    In diesem Beitrag wird zunächst die aktuelle Vergütungsstruktur von Chefarztverträgen erläutert und aufgezeigt, welche möglichen Ansprüche des Chefarztes gegen den Krankenhausträger bestehen können, wenn ihm liquidationsfähige Leistungen entzogen werden. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen in der Organisationsstruktur der Krankenhauslandschaft, die vielfach auf die so genannten Entwicklungsklauseln in den Chefarztverträgen gestützt werden und massive Auswirkungen auf die Einkünfte des Chefarztes haben können.  

    Die aktuelle Vergütungsstruktur des Chefarztes