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  • 05.08.2010 | Arzthaftung

    Hoher Schadenersatz wegen verspäteter Bandscheiben-OP

    Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Patienten wegen eines zu spät operierten Bandscheibenvorfalls 384.000 Euro zugesprochen. Die Summe setzt sich aus einem Schmerzensgeld von 180.000 Euro und Schadenersatz von 204.000 Euro zusammen (Urteil vom 29.10.2009, Az: 5 U 55/09, Abruf-Nr. 102383 unter www.iww.de). Dem behandelnden Arzt wurde ein grober Behandlungsfehler vorgehalten, weil der Patient nicht unmittelbar nach seiner Ankunft in der Klinik, sondern erst neun Tage später operiert worden war. Nun leidet er unter anderem an Lähmungen und Sexualstörungen.  

     

    Im Urteilsfall deutete das klinische Bild auf einen massiven - bei konservativem Vorgehen möglicherweise irreversiblen - Schaden hin. Dann sei die Operation eines Bandscheibenvorfalls dringend indiziert. Darüber sei der Patient aufzuklären. Das war aber im Urteilsfall unterblieben.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 10 | ID 137658