01.11.2004 | Chirurgie
Koloskopie ist neben Kolektomie berechenbar
Koloskopie nur "Hilfsleistung", um die Kolektomie durchzuführen?
Es kommt - wenn auch relativ selten - vor, dass bei einer vorgesehenen Kolektomie der Tumor in situ nicht aufzufinden ist. In diesen Fällen wird intraoperativ eine Koloskopie durchgeführt. Einige PKVen lehnen dann die Berechnung der Koloskopie (Nr. 687 GOÄ) mit dem Argument ab, sie sei eine "Hilfsleistung", um die Kolektomie durchführen zu können, und deshalb nicht eigenständig berechenbar.
Diese Auffassung ist falsch. Wieder einmal ist es der Begriff der "Zielleistung", der richtig zu interpretieren ist (vergleiche dazu auch die bisherigen Beiträge zur "Zielleistung" ). Daraus ergibt sich, dass eine Koloskopie methodisch nicht notwendig ist, um eine Kolektomie durchzuführen. Vielmehr erfolgt die Koloskopie hier als eigenständige und diagnostische Leistung, von deren Ergebnis abhängt, ob man den Eingriff entweder abbrechen oder eventuell eine andere Art des Eingriffs wählen muss. Aus dem Op-Bericht sollte dies nachvollziehbar sein (zum Beispiel " ... ist ein Tumor auch bei genauester Palpation nicht auffindbar. Zur Diagnosestellung muss deshalb zunächst eine Koloskopie erfolgen..." ).