01.05.2004 | Chirurgie
Wie rechnet man die Vakuum-Versiegelung mit Vacuseal(R) oder anderen Systemen richtig ab?
Bei einem unserer Abonnenten entstand folgender Fall: Bei Z.n. Calcaneusosteosynthese kam es zu einer Wundheilungsstörung. Nach Entfernung der infizierten Osteosynthese und Einlage eines Sulmycinschwammes wurde eine Vakuumversiegelung mit KCI-Schwamm durchgeführt. Nunmehr fragte Ihr Kollege, wie man diesen Vorgang ordnungsgemäß abrechnen kann.
Die Vakuum-Versiegelung mit Vacuseal(R) oder anderen Systemen ist in der GOÄ - wie viele andere Leistungen - bislang aber nicht berücksichtigt. Auch gibt es noch keine einheitlichen Vorschläge.
Unser Vorschlag: Für die Wundreinigung sollte die Nr. 2006 GOÄ (" Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde") angesetzt werden. Für die Vakuumversiegelung bietet sich die Nr. 2015 GOÄ ("Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung") analog an.