02.04.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Abrechnung der endoskopischen Klammerentfernung
Dieselben wie die o. g. Gründe zur eigenständigen Berechnung des Einbringens einer Dekompressionssonde treffen auch zu, wenn endoskopisch postoperativ verbliebene Nahtklammern - zum Beispiel bei Ulcusentwicklung im Anastomosenbereich - entfernt werden müssen. Die Analogberechnung muss nach § 6 Abs. 2 mit einer „gleichwertigen“ Leistung erfolgen. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hier zum Beispiel die Nr. 695 GOÄ (für Colon bis Sigma) oder die Nr. 696 GOÄ (für Rectum) angemessen sein.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 17 | ID 125857