02.04.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Abrechnung einer endoskopisch eingebrachten Dekompressionssonde
Das Einbringen von Dekompressionssonden bei Endoskopien ist eine eigenständig berechenbare Leistung. Beispiel: Transanal wird bei hoher Koloskopie (Megakolon bei Colitis ulcerosa) eine Dekompressionssonde eingebracht.
Nach dem Zielleistungsprinzip der GOÄ ist mit der Leistungsbeschreibung - hier der Nr. 687 (Hohe Koloskopie bis zum Coecum, ggf. einschließlich Probeexision und/oder Probepunktion) - nur das vergütet, was methodisch notwendig ist, um die Zielleistung zu erbringen, oder davon eine „besondere Ausführung“ darstellt (aber auch nur von dem, was unter der Leistungsbeschreibung subsumierbar ist). Die Nr. 687 beinhaltet nur die diagnostische Leistung und die Sondeneinbringung ist keine „besondere Ausführung“ einer Probexcision bzw. Probepunktion. Die therapeutische Leistung ist auch von der diagnostischen Leistung her eigenständig indiziert.
Eine Ziffer für die endoskopische Sondeneinbringung ins Kolon enthält hält die GOÄ nicht. Als Analogabrechnung erscheint die Nr. 692a (Platzierung einer Drainage in den Gallen- oder Pankreasgang) naheliegend.