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  • 04.05.2009 | Der GOÄ-Spiegel

    Basistarif: Chefarzt-Behandlung nur auf Überweisung?

    Nach unserem Beitrag zum Basistarif im Februar-Heft wurde gefragt, ob Basistarif-Versicherte den Chefarzt auch primär aufsuchen dürfen oder nur auf Überweisung. Unsere Antwort: Ja, der Chefarzt darf auch primär aufgesucht werden, aber es sind nur Leistungen im Rahmen einer GKV-Ermächtigung versichert. Wird der ermächtigte Chefarzt zur Mit- oder Weiterbehandlung in Anspruch genommen, so ist eine Überweisung durch einen Vertragsarzt erforderlich.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 18 | ID 126456