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  • 04.08.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Die GKV zahlt für ICSI bei privatversichertem Ehemann

    Ist die Ehefrau gesetzlich und der Mann privat krankenversichert, so muss die gesetzliche Krankenversicherung der Frau auch die Kosten der Behandlung des Mannes übernehmen, wenn der Grund der Störung beim Mann liegt. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Kosten der Herbeiführung einer Schwangerschaft unabhängig davon zu übernehmen, dass der Partner privatversichert ist. So urteilte das Bundessozialgericht am 17. Juni 2008 (Az: B 1 KR 24/07 R – Abruf-Nr. 082375). Bei den Leistungsanträgen ist zu beachten, dass inzwischen die GKV nur noch die Hälfte des Aufwands beizusteuern hat (§ 27a Abs. 3 SGB V).  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 18 | ID 120918