06.10.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Die Synovektomie ist auch ohne das Vorliegen einer histologischen Untersuchung berechenbar
Einige PKVen versuchen wieder, als Voraussetzung der Berechnung einer Synovektomie im Rahmen von Knie- oder Schulter-Eingriffen das Vorliegen einer histologischen Untersuchung zu verlangen.
Die Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen Leistung - hier der Synovektomie - erfolgt ex ante, nicht ex post. Ist im Op-Bericht die Veränderung der Synovia beschrieben, die den Entschluss zu einer Synovektomie begründet, so ist das ausreichend. Selbst wenn eine histologische Untersuchung erfolgt und diese nur eine „mäßige“ Synovialitis beschreibt, ist der makroskopische Aspekt für die Notwendigkeit ausschlaggebend. Eine „Routine-Histologie“ würde nur unnötige Kosten verursachen, da sie medizinisch entbehrlich ist. Der Arzt stellt aufgrund des Krankheitsbildes und des Lokalbefundes eine von der zur Synovektomie eigenständige Indikation für die histologische Untersuchung.