05.10.2010 | Der GOÄ-Spiegel
Porto bei Wiederholungsrezepten berechnungsfähig?
Die Frage eines Lesers, ob für die Versendung von Wiederholungsrezepten bei Sprechstunden-Patienten Porto berechenbar ist, kann klar bejaht werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass dem Arzt die Portokosten auch entstehen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 20 | ID 139056