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  • 05.10.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Porto bei Wiederholungsrezepten berechnungsfähig?

    Die Frage eines Lesers, ob für die Versendung von Wiederholungsrezepten bei Sprechstunden-Patienten Porto berechenbar ist, kann klar bejaht werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass dem Arzt die Portokosten auch entstehen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 20 | ID 139056