02.06.2008 | Der GOÄ-Spiegel
Von anhängigen Verfahren beim Steuerbescheid profitieren: Einspruch einlegen!
Von einer positiven Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs für vergangene Veranlagungszeiträume profitieren Sie nur, wenn Ihr Steuerbescheid noch offen ist. Aber woher sollen Sie wissen, wo und wann sich Ihr Einspruch noch lohnt?
Unsere Steuerexperten haben für Sie die wichtigsten anhängigen Verfahren in einer übersichtlichen Tabelle zusammengetragen. Prüfen Sie selbst, ob eines der vielen anhängigen Verfahren auch für Sie relevant ist, oder geben Sie die Tabelle Ihrem Steuerberater!
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