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  • 08.04.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Warzenentfernung mit Skalpell

    Mit der Nr. 745 GOÄ ist die Warzenentfernung mit dem scharfen Löffel erfasst. Warzenentfernungen mit dem Skalpell sind der Nr. 2403 GOÄ zuzuordnen. Nr. 2403 ist je entfernter Warze berechenbar. Werden viele Warzen in derselben Sitzung derart entfernt, muss man jedoch auf die Angemessenheit des Honorars achten. Bei zum Beispiel 20 Warzen resultieren 356,60 Euro (je 2,3-fach). Dies entspräche großen operativen Eingriffen des Abschnitts L VII GOÄ (Chirurgie der Körperoberfläche). Empfohlen wird deshalb, bei dicht beieinanderliegenden Warzen die Bestimmung der Nr. 745 GOÄ (einmal für bis zu drei Warzen) zu übertragen oder den Steigerungsfaktor differenziert anzusetzen (auch unter 2,3-fach).  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 20 | ID 134807