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  • 02.06.2009 | Der GOÄ-Spiegel

    Wie ist der Schnelltest auf (Schweine-)Grippe abrechenbar?

    Täglich wird über neue Fälle von (Schweine-)Grippe berichtet. Wiederholt wurden wir gefragt, wie der Schnelltest abgerechnet werden kann. In den Ambulanzen (Sprechstunden) durchgeführte Schnelltests auf (Schweine-)Grippe können mit der Nr. 4644 GOÄ analog berechnet werden (zuzüglich Abstrichentnahme). Alternativ kann Nr. 4648 berechnet werden. Bei den Abgriffen resultiert unter Verwendung preiswerterer Influenza-Schnelltests ein angemessenes Honorar.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 20 | ID 127437