02.06.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Wie ist der Schnelltest auf (Schweine-)Grippe abrechenbar?
Täglich wird über neue Fälle von (Schweine-)Grippe berichtet. Wiederholt wurden wir gefragt, wie der Schnelltest abgerechnet werden kann. In den Ambulanzen (Sprechstunden) durchgeführte Schnelltests auf (Schweine-)Grippe können mit der Nr. 4644 GOÄ analog berechnet werden (zuzüglich Abstrichentnahme). Alternativ kann Nr. 4648 berechnet werden. Bei den Abgriffen resultiert unter Verwendung preiswerterer Influenza-Schnelltests ein angemessenes Honorar.
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 20 | ID 127437