07.07.2011 | Der GOÄ-Spiegel
Zusatzversicherte Patienten in der Privatsprechstunde: Erstattungsprobleme bei ambulanten Leistungen
Relativ häufig gibt es missliche Situationen, wenn ein zusatzversicherter GKV-Patient in der Privatsprechstunde des Chefarztes war und seine Rechnung von der Zusatzversicherung nicht erstattet bekommt. Die Versicherung beruft sich zum Beispiel darauf, dass ambulante Leistungen, auch vorstationäre Leistungen, nicht versichert seien (siehe „Private Zusatzversicherung“ in der Juni-Ausgabe).
Unterschiede von privater Zusatzversicherung zu Vollversicherung
In der privaten Vollversicherung liegen den Versicherungsverträgen die Musterbedingungen des PKV-Verbandes („MB/KK“) zugrunde. Dadurch ist für den Kern ärztlicher Leistungen ein einheitlicher Standard geschaffen, der auch die Behandlung in der Privatsprechstunde eines Chefarztes einschließt.
Solche Musterbedingungen gibt es für die Zusatzversicherungen nicht. Entsprechend unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen - und damit der Erstattungsanspruch des Patienten an die Zusatzversicherung - erheblich. So gibt es Zusatzversicherungen, die nur Kosten stationärer Behandlung erstatten, andere leisten auch bei teil-, vor- und nachstationärer Behandlung.
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