01.06.2005 | DRG-Abrechnung
Drei Fälle, wie im DRG-Zeitalter prästationäre Untersuchungen abgerechnet werden
Ein beliebiges Krankenhaus in Deutschland: Mittwochmorgen, prästationäre Sprechstunde – das Wartezimmer der Krankenhausambulanz ist gut gefüllt. Ein Anästhesist und verschiedene Fachärzte chirurgischer Disziplinen hasten durch die Behandlungsräume. Es gilt, die elektiven Eingriffe für den kommenden Montag zu untersuchen, aufzuklären und erforderliche Untersuchungen zu veranlassen. Labor, Röntgenabteilung und EKG arbeiten wie am Fließband.
Eine derartige prästationäre Sprechstunde nutzen inzwischen viele Krankenhäuser zur Verkürzung der stationären Liegezeiten. Das Ziel lautet: Aufnahme erst am OP-Tag. Natürlich arbeiten in der prästationären Sprechstunde nur Fachärzte, Anfängerfehler bei der Beurteilung der Patienten kämen das Krankenhaus schließlich teuer zu stehen.
Ein kleiner Test mit drei Fällen
Wissen Sie als Chefarzt eigentlich, wie die Leistungen bei prästationären Untersuchungen abgerechnet werden? Anbei drei Fälle:
Erster Fall: Patient erscheint zur OP nicht
Der Patient Hans Mustermann, 38 Jahre alt, Sportler, hat sich eine vordere Kreuzbandruptur zugezogen und steht zum autologen Kreuzbandersatz an. Anästhesist und Unfallchirurg haben ihn untersucht und aufgeklärt, es wurden Laborbestimmungen durchgeführt. Die OP ist für Montagvormittag geplant.
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