01.01.2006 | DRGs 2006, Teil 3
Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
Im November und Dezember hatten wir bereits viele Änderungen der DRGs veröffentlicht. In der dritten Folge stellen wir Ihnen die Neuerungen bei den Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System sowie Bindegewebe, Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma, Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten sowie Krankheiten und Störungen der Harnorgane vor.
Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System/Bindegewebe
Mindestens schwere Komplikationen und komplexe Prozedur – zum Beispiel mikrovaskulär gestielte Lappen
|
Mindestens schwere Komplikationen oder komplexe Prozedur
|
Sonstige aufwändige Transplantationen
|
Sonderfall: Ulcus am Bein
|
Sonderfall: Zusatzeingriff an Kopf oder Hals, z. B. Exzision von Hauttumoren im Gesicht
|
Sonderfall: Zusatzeingriff Lymphknotenexzision
|
Weniger komplexe Transplantationen
|
Sonderfall: Transplantationen bei Verletzungen der Extremitäten
|
Sonderfall: Transplantationen der Hand
|
|
DRG I07A „Amputation“ erhält einen Split über äußerst schwere CC |
DRG I08 „Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur“ erhält Splitkriterien:
|
DRG I09 „Wirblkörperfusion“ erhält zwei Splits über äußerst schwere CC und schwere CC |
DRG I12 „Knochen und Gelenkinfektion/-entzündung“ erhält zwei Splits über äußerst schweren CC und schwere CC |
DRG I13 „Komplexe Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk“ erhält Splitkriterien:
|
DRG I18 „Wenig komplexe Eingriffe an Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm“ erhält einen Alterssplit bei 16 Jahren |
DRG I20 „Eingriffe am Fuß“ erhält folgende Splitkriterien:
|
DRG I23 „Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur“ erhält einen Split über eine komplexe Entfernung von Osteosynthesematerial (zum Beispiel verbunden mit Sequestrotomien) |
DRG I27 „Eingriffe am Weichteilgewebe“ erhält 2 Splits über äußerst schweren und schwere CC |
Die Endoprothetik am Kniegelenk wird in der DRG I44 abgebildet:
Ausnahme: Tumorendoprothesen sind über die DRG I95A „Implantation einer Tumor- endoprothese mit Eingriff am Kniegelenk“ berücksichtigt (RG 7,109!) |
DRG I57 „Mäßig komplexe Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk“ erhält zwei Splitkriterien: mit/ohne Mehrfacheingriff und mit /ohne mit komplizierenden Eingriff |
DRG I60 „Frakturen am Femurschaft“ erhält einen Alterssplit bei drei Jahren |
Neu: DRG I73Z „Nachbehandlung bei Erkrankungen des Bindegewebes“ |
Neu: DRG I74Z „Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe, mehr als 20 Tage“ |
Neu: DRG I95B „Implantation einer Tumorendoprothese ohne Eingriff am Kniegelenk“(RG 6,189) |
Neu: DRG I96Z „Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe, mehr als 20 Tage“ (RG 4,415) |
Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
DRG J14 „Plastische Rekonstruktion der Mamma bei bösartiger Neubildung“ erhält einen Split: mit/ohne aufwändige Rekonstruktion.“ Aufwändige Rekonstruktionen sind zum Beispiel beidseitige Rekonstruktionen |
DRG J22 „Andere Hauttransplantation oder Debridement...“ erhält einen Split: mit/ohne Weichteildeckung |
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
DRG K60 „Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen“ erhält einen Alterssplit bei 10 Jahren; die anderen Splits über CC, Ketoazidose etc. bleiben |
DRG K64 „Endokrinopathien“ erhält einen Alterssplit bei sechs Jahren |
Krankheiten und Störungen der Harnorgane
DRG L04 „Nieren-, Ureter- und große Harnblaseneingriffe außer bei Neubildung“ erhält einen Alterssplit bei drei Jahren |
Mehrere alte Z-DRGs mit Legenden wie „mit/ohne äußerst schweren CC“ wurden systemkonform wieder in A-, B- etc. DRGs überführt |
DRG L63 „Infektionen der Harnorgane ohne äußerst schwere CC“ erhält Alterssplit bei 2 Jahren |
Zwei neue hochbewertete DRGs: DRG L72A „Thrombotische Mikroangiopathie“ (RG 4,497) und L72B „Hämolytisch-urämisches Syndrom“ (RG 3,676) |
DRG L69 „Andere schwere Erkrankungen der Harnorgane, mehr als ein Belegungstag“ erhält einen Alterssplit bei 10 Jahren |