01.07.2007 | Externe Qualitätssicherung
Die Klinik-Qualität muss transparent werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass bestimmte Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern nun auch erstmals für Patienten offengelegt werden sollen. Wie es zu dieser Entwicklung kam, welche Indikatoren genannt werden müssen und wo Sie die Liste abrufen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Die Vorgeschichte
Nach vielen Ankündigungen war es im Herbst 2006 so weit: Der GBA beschloss die verpflichtende Veröffentlichung von Ergebnissen der externen vergleichenden Qualitätssicherung (QS). Als Medium hierzu bestimmte er den in zweijährigem Abstand zu veröffentlichenden Qualitätsbericht der Kliniken. Diesem Beschluss (www.g-ba.de/informationen/beschluesse/334/) war eine lange Diskussion vorausgegangen. Den stets vorgebrachten Forderungen der Politiker, der Kostenträger und zunehmend der Patientenvertreter im GBA stellten die Gegner einer Veröffentlichung lange Zeit das Argument entgegen, die Ergebnisse seien weder valide noch existiere eine ausreichende Risikoadjustierung. An diesen beiden Schwachstellen wurde in den vergangenen Jahren gearbeitet: Die Einführung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur Primärdatenvalidierung (siehe auch „Chefärzte Brief“ Nr. 3/2006) und die zunehmende Nutzung aufwändiger statistischer Verfahren zur Risikoadjustierung führten zu einer deutlichen Verbesserung der Datenlage und der statistischen Ergebnisse.
Vor einigen Jahren haben die privaten Klinikträger die Veröffentlichung von ausgewählten Ergebnissen der Qualitätssicherung als Marketinginstrument erkannt. Zum Teil wurden hier zweifelhafte Aussagen getroffen. Ob bei einer Routine-Operation – wie der laparoskopischen Cholezystektomie – tatsächlich die Mortalität der einzige oder überhaupt ein vernünftiger Indikator für die Behandlungsqualität ist, muss angezweifelt werden. Die Veröffentlichung erfolgte bis vor einiger Zeit stets durch den Filter der Herausgeber. Da kaum eine Klinik ihre kompletten Ergebnisse an die Öffentlichkeit brachte, ließ sich zumindest der Verdacht, es erfolge eine Trennung in „gute“ – also zu veröffentlichende – und „schlechte“ – besser geheim zu haltende – Ergebnisse, nicht widerlegen.
In den 2005 erstmals veröffentlichen Qualitätsberichten nach § 137 SGB war die Angabe von QS-Ergebnissen noch nicht vorgeschrieben, aber möglich. Viele Kliniken machten von dieser Gelegenheit Gebrauch. Aber auch hier wurden so gut wie nie die gesamten Ergebnisse dargestellt. Einige Kliniken berechneten sogar eigene Indikatoren, in denen sie dann in der Regel exzellent abschnitten.
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