01.06.2006 | Ferienwohnung
Wie wirkt sich der Kauf steuerlich aus?
Im Anschluss an den Sommerurlaub taucht oft die Frage auf, wie sich der Kauf einer Ferienwohnung steuerlich auswirkt.
Eigennutzung oder ausschließliche Vermietung?
Wer seine eigene Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzt oder Verwandten kostenlos zur Verfügung stellt, kann keine Kosten absetzen. Wer sie dagegen ausschließlich an Feriengäste vermietet, kann seine Verluste ohne Prognoserechnung abziehen. Das Finanzamt erkennt ohne weitere Prüfung eine Einkunftserzielungsabsicht an. Das gilt unabhängig davon, ob die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines fremden Dritten vermietet wird.
Allerdings muss der Eigentümer die Fremdnutzung nachweisen. Das gelingt ihm, wenn
- ein Vermittler mit der Suche nach den Gästen beauftragt ist (überregionaler Reiseveranstalter, Kurverwaltung etc.),
- die Dauer der Vermietung im für den Ferienort üblichen Saisondurchschnitt liegt oder
- das Feriendomizil in der Nähe der eigenen Wohnung liegt.
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