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  • 10.05.2011 | Gesetzgebung

    Die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz: Das Wichtigste für Chefärzte und Kliniken

    Anfang April hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) endlich die lang erwarteten „Eckpunkte zum Versorgungsgesetz“ vorgelegt. Noch handelt es sich nicht um einen Gesetzentwurf und in der Zeit bis zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2011 und dessen Inkrafttreten im Januar 2012 werden sich in dem mühsamen Abstimmungsprozess zwischen den Regierungsparteien sowie dem Bundestag und Bundesrat voraussichtlich noch einige Details ändern. So wird noch immer heftig zwischen den Bundesländern und dem BMG um den künftigen Einfluss der Bundesländer gestritten.  

    Warum sind die Eckpunkte schon heute wichtig?

    Dennoch lohnt es sich, als Chefarzt bereits jetzt die Eckpunkte zu kennen, denn: Die Gestaltungsmöglichkeiten von Krankenhäusern und - neu - Rehabilitationseinrichtungen insbesondere in ländlichen und „unterversorgten“ Regionen werden steigen. Wer jetzt einwendet, dass es in Deutschland fast keine unterversorgten Planungsbezirke gibt, hat nur mit dem Blick auf die aktuelle Situation recht. Zum einen wird sich die Versorgungssituation im ländlichen Raum in den nächsten Jahren durch das altersbedingte Ausscheiden zahlreicher Kollegen aus der Praxis dramatisch ändern. Zum anderen werden die Kriterien für Über- und Unterversorgung geändert - auch das ist Bestandteil des Versorgungsgesetzes.  

    Die vier wichtigsten Eckpunkte

    Die wichtigsten Eckpunkte zum Versorgungsgesetz für Krankenhäuser und Chefärzte betreffen die nachfolgend erläuterten vier Themengebiete.  

    1. Medizinische Versorgungszentren

    Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP stand noch: „Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird.“ Die Absicht dahinter ist, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten.  

     

    Nach den Eckpunkten dürfen neben Vertragsärzten auch weiterhin Krankenhäuser ein MVZ gründen. Als Rechtsformen sollen nur noch Personengesellschaften und GmbHs zugelassen sein, eine Aktiengesellschaft jedoch nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass auch aus reiner Kapitalbeteiligung Gewinne aus der vertragsärztlichen Versorgung gezogen werden.