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  • 07.07.2011 | Gesetzgebung

    Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz - Details zur „Spezialärztlichen Versorgung“

    Am 1. Januar 2012 soll das neue „Versorgungsstrukturgesetz“ in Kraft treten. Inzwischen nimmt es deutliche Konturen an - es liegt nun in der Fassung eines Referentenentwurfs vor. Ganz neu gefasst wird darin die „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“ nach § 116 b SGB V, die zur „spezialärztlichen Versorgung“ werden soll. Zwar kann es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen am Gesetzentwurf kommen, dennoch lohnt es sich bereits jetzt, sich damit zu beschäftigen. Denn schon jetzt ergeben sich Handlungsoptionen für Kliniken und Chefärzte.  

    Anforderungen an die „Spezialärztliche Versorgung“

    Bei der „Spezialärztlichen Versorgung“ nach § 116 b geht es nicht mehr nur um Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung teilnehmen sollen, sondern zusätzlich um Vertragsärzte und MVZ, die künftig - bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen - gleichberechtigt neben und mit Krankenhäusern an dieser neuen Form der Versorgung teilnehmen können sollen. Nach dem Referentenentwurf wird die „Spezialärztliche Versorgung“ durch mehrere Anforderungen charakterisiert. So handelt es sich um Leistungen, die  

     

    • besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen erfordern, die deutlich über allgemeine Facharztqualifikationen hinausgehen,
    • eine Arbeit in einem interdisziplinären Team erfordern,
    • besonders hohe Anforderungen an die Strukturqualität stellen, so zum Beispiel aufwendige organisatorische, bauliche, apparativtechnische oder hygienische Anforderungen.

     

    Leistungsumfang der „Spezialärztlichen Versorgung“

    Der Leistungsumfang umfasst das bisherige Spektrum des § 116 b SGB V einschließlich der Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), also die  

     

    • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie onkologische Erkrankungen, HIV/AIDS, schwere Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3-4) oder Multiple Sklerose,
    • seltene Erkrankungen wie Tuberkulose oder Mucoviszidose,
    • hochspezialisierte Leistungen wie CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen oder die Brachytherapie.