Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2005 | Gesetzliche Unfallversicherung

    Für Durchgangs- und H-Ärzte interessant: Das neue Berichts- und Abrechnungssystem

    Mit der Einführung des „Datenaustausch mit Leistungserbringern in der gesetzlichen Unfallversicherung“ – dem so genannten „DALE-UV“ – beabsichtigen die Unfallversicherungsträger, das Berichts- und Abrechnungssystem von Ärzten auf einen elektronischen Übermittlungsweg umzustellen. Hierdurch lassen sich für teilnehmende Durchgangs- und H-Ärzte die eigenen Kosten reduzieren und das Abrechnungsverfahren beschleunigen.  

    Welche Berichte werden elektronisch abgewickelt?

    Folgende Berichte können derzeit elektronisch abgewickelt werden:der Durchgangsarztbericht F 1000, der H-Arzt-Bericht F 1020, der Nachschaubericht F 2106, die Meldung F 2222, der Zwischenbericht F 2100, der Verlaufsbericht F 2108 sowie die Rechnungsvordrucke F 9990, F 9992 und F 9994.  

    Die Vorteile bei der Teilnahme am DALE-UV

    Die Rechnungsprüfung und Abrechnung erfolgt umgehend, die Formularbeschaffung und -bevorratung entfällt, eventuelle Fehler in diesen Berichten bzw. Formularen können schneller korrigiert werden und ersparen damit zeitaufwändige Rückfragen. Die notwendigen Kopien an die Krankenkassen und die weiterbehandelnden Ärzte erfolgen beim elektronischen Versand automatisch durch den Unfallversicherungsträger.  

    Die Kostenerstattung

    Für die elektronische Übermittlung eines Arztberichts an den Unfallversicherungsträger kann nunmehr die Nr. 192 UV-GOÄ berechnet werden; pro Bericht werden 0,35 Euro erstattet.  

    Die Teilnahmebedingungen

    Nähere Informationen zum Antragsverfahren, zu den technischen Voraussetzungen und den benötigten Komponenten für das DALE-UV erhalten Sie im Internet unter www.dale-uv.de. Hier können Sie sich auch das Antragsformular herunterladen. Selbstverständlich stehen Ihnen für Vorabinformationen der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der für Sie zuständige Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Verfügung (Adressen ebenfalls unter oben genannter Internetadresse). Hier können Sie auch in Erfahrung bringen, ob und in welcher Höhe eine Teilnahme gegebenenfalls bezuschusst wird.