01.01.2005 | Gesetzliche Unfallversicherung
Neu: Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen in der UV-GOÄ
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wurden Regelungen zum ambulanten Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) in die UV-GOÄ aufgenommen. Das Kapitel C – Sonderleistungen – wurde dabei um den Abschnitt VIII – Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen – ergänzt. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Die neuen allgemeinen Bestimmungen
Die den Gebührenregelungen vorangestellten allgemeinen Bestimmungen enthalten Hinweise
- zur Anwendung des GKV-Kataloges ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe gemäß §115 b Abs.1 SGBV nach dem Stand vom 1. Januar 2004.
- zum Vorrang der ambulanten Leistungserbringung (so genannte Sternchenleistungen).
- zur Anwendung des Vertrages Ärzte/UV-Träger. Hierbei ist zu beachten, das die allgemeinen und besonderen Regelungen für die Heilbehandlung bei Arbeitsunfällen nach dem Vertrag Ärzte/UV-Träger – insbesondere über Vorstellungspflichten beim Durchgangsarzt, die Hinzuziehung anderer Ärzte durch den Durchgangsarzt oder H-Arzt sowie Unterstützungs- und Berichtspflichten – unberührt bleiben.
- zu den Besonderheiten des Verletzungsartenverfahrens.
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