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  • 06.11.2009 | Gesundheitspolitik

    Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP: Wissenswertes für Chefärzte

    Auch wenn ein Koalitionsvertrag noch kein Gesetzentwurf ist, viele Fragen zwischen den Koalitionspartnern erst noch geklärt werden müssen und ohnehin der gesamte Vertrag unter Finanzierungsvorbehalt steht, lassen sich bereits jetzt Weichenstellungen erkennen.  

     

    Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Eine fundamentale Änderung: Statt einkommensabhängiger Beiträge soll ein Pauschalbetrag erhoben werden („Kopfpauschale“), über das Steuersystem soll ein sozialer Ausgleich erfolgen. Der Arbeitgeberanteil an den Gesundheitskosten wird eingefroren.  

     

    Die Zukunft der privaten Krankenversicherung (PKV) und der GOÄ

    Musste man nach Aussagen von SPD-Gesundheitspolitikern früher noch eine Abschaffung der PKV befürchten, erfolgt nun ein klares Bekenntnis: Die PKV ist ein „konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen“. Durch drei Instrumente soll die PKV gestärkt werden: Beschränkung der Wahltarife in der GKV, Überprüfung des Basistarifs und Wegfall der Drei-Jahres-Frist mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das für einen Wechsel in die PKV erforderlich ist. Für Chefärzte mit Liquidationsrecht noch wichtiger ist die Novellierung der GOÄ: „Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.“  

     

    Die Zukunft des DRG-Systems