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  • 04.02.2009 | Gesundheitsreform

    Fragen und Antworten zum Basistarif

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Im „Chefärzte Brief“ Nr. 10/2008 haben wir uns erstmals mit der Frage „PKV-Basistarif: Was kann der Chefarzt ab dem 1. 1. 2009 bei den Patienten abrechnen?“ befasst. Hierbei mussten wir feststellen, dass noch Unklarheiten bestehen. Dies war bedingt dadurch, dass die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben noch ausstand. Inzwischen liegen die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif (MB/BT 2009)“ des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen und Versicherteninformationen vor.  

     

    Die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif“ können Sie im Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ aufrufen. Sie sind in aller Regel Grundlage des individuellen Versicherungsvertrages des Basistarif-Versicherten. Hieraus lassen sich nun konkret gestellte Fragen von Chefärzten zum Basistarif beantworten.  

    Ist der Basistarif-Versicherte ein Privatpatient?

    Antwort: Ja. Er hat mit einem PKV-Unternehmen einen individuellen Versicherungsvertrag geschlossen. Aber: Nach Artikel 44 des GKV-Wettbewerbstärkungssgesetzes (GKV-WSG) 2007 müssen die Vertragsleistungen des Basistarifs denen des SGB V vergleichbar sein. Den Spielraum des Wortes „vergleichbar“ (was ja nicht „identisch“ heißt) nutzte die PKV, um den Leistungsumfang des ungeliebten Basistarifs so weit wie möglich dem der GKV anzugleichen.  

     

    In den MB/BT 2009 sind deshalb viele Regelungen auf vergleichbare Regelungen des GKV-Bereichs abgestellt. So wird zum Beispiel häufig direkt auf GKV-Richtlinien verwiesen. Leistungen müssen zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Bei der Verordnung von Arzneimitteln wird - Ausnahmen sind möglich - bei Wirkstoffgleichheit nur der Betrag eines der drei preiswertesten erstattet. Die Arztwahl ist eingeschränkt. Der Basistarif-Versicherte ist somit Privatpatient mit einem Leistungsanspruch (hinsichtlich der Kostenerstattung), der dem eines GKV-Patienten sehr ähnlich ist.  

    Bin ich verpflichtet, einen Basistarifversicherten zu behandeln?