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  • 01.01.2004 | GKV-Modernisierungs-Gesetz

    Chancen und Risiken für den Chefarzt bei den neuen Versorgungsformen

    Am 1. Januar 2004 ist das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen im Gesundheitswesen betreffen dabei auch die Krankenhäuser. Unter dem Stichwort "Neue Versorgungsformen" ist eine Öffnung der bislang starren Sektorengrenzen vorgesehen. Hiermit sind im wesentlichen folgende Versorgungsformen gemeint:

  • Integrierte Versorgung,
  • Medizinische Versorgungszentren,
  • Ambulante Behandlung am Krankenhaus bei hochspezialisierten Leistungen sowie seltenen Erkrankungen,
  • Disease-Management-Programme,
  • Ambulante Behandlung bei Unterversorgung.