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  • 01.02.2004 | Krankenhausfinanzierung

    "Ambulantes Operieren": Einnahmeverluste?

    Der Vertrag über " Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus " nach §  115 b SGB V wird 2004 große Auswirkungen auf die Chefarzttätigkeit haben. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV haben 2003 den Vertrag geschlossen. Er soll ab 2004 einheitliche Rahmenbedingungen zur Durchführung ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung einerseits und im Krankenhaus andererseits schaffen.

    Die Kostenträger haben ein weiteres Ziel: die Vermeidung nicht notwendiger vollstationärer Krankenhausbehandlung. Dabei erfolgt eine einheitliche Vergütung auf der Grundlage des EBM nach den geltenden vertragsärztlichen Vergütungssätzen. In einer Anlage zum Vertrag werden diejenigen Operationen gekennzeichnet, die ab 2004 " gemäß Â§  115 b Abs.  1 Satz 2 SGB V in der Regel ambulant durchgeführt werden können" . Insbesondere diese letzte Regelung hat Konsequenzen:

  • Abteilungen, die in den vergangenen Jahren Eingriffe regelhaft stationär erbracht haben und die laut Vertrag nun "in der Regel ambulant" zu erbringen sind, müssen damit rechnen, dass die Kostenträger die Vergütung für diese Eingriffe aus dem Budget für das Jahr 2004 herausrechnen. Hier droht eine Budgetkürzung, wenn dafür nicht andere Leistungsbereiche erschlossen werden. Eine bloße Überführung stationärer in ambulante Eingriffe reicht nicht aus, um Kürzungen zu kompensieren.

    Besonders betroffen werden die Abteilungen für Augenheilkunde sein, die bislang Kataraktoperationen unter stationären Bedingungen durchgeführt haben. Diese Eingriffe werden künftig nur noch in Ausnahmefällen stationär durchgeführt.

  • Es drohen Einnahmeverluste bei der Privatliquidation. Bei einem erheblichen Teil der Privatpatienten handelt es sich um Patienten mit einer Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung. Bei Operationen, die bislang stationär, nun jedoch regelhaft ambulant durchgeführt werden, entfällt die Möglichkeit der Privatliquidation.
    Praxistipp

    Es ist ratsam, die Leistungen der eigenen Abteilungen aus 2003 zu analysieren: In welchem Umfang könnte eine Leistungsverlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich stattfinden? Danach sollten strategische Überlegungen unternommen werden. Beispiel: Lohnt sich eine Umstrukturierung einer normalen Pflegestation in eine spezielle Station für das ambulante Operieren mit entsprechend geringerem Personalbedarf?

    Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 4 | ID 96849