01.04.2004 | Krankenhausfinanzierung
Bundesausschuss ergänzt erstmals den Katalog der ambulanten Leistungen
Am 16. März 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Katalog der seltenen Erkrankungen, Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie der hochspezialisierten Leistungen ergänzt. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
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Ausblick
Nach Auskunft des Gemeinsamen Bundesausschuss soll eine weitergehende Ergänzung des Katalogs erst dann erfolgen, wenn folgende Punkte festgelegt bzw. näher bestimmt sind:
objektivierbare Kriterien, |
inhaltliche Voraussetzungen für die Aufnahme in den Katalog, |
die Voraussetzungen einer Überweisungserfordernis sowie |
sächliche und personelle Anforderungen an die Leistungserbringung. |
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