01.07.2003 | Krankenhausfinanzierung
Die Prozedurenverschlüsselung nach OPS-301 wurde erneut geändert!
Der Operationenschlüssel nach § 301 SGB V - bekannt unter seinem Kürzel OPS-301 - wurde jüngst schon wieder verändert und erweitert. In der jetzt gültigen Version 2.1 existiert neben dem amtlichen OPS-301 ein nicht-amtlicher Erweiterungskatalog. Die Kodes des nicht-amtlichen Erweiterungskataloges betreffen vor allem diagnostische Maßnahmen. Dass es diesen Erweiterungskatalog gibt, hängt mit dem DRG-System zusammen. Der amtliche OPS-301 dient der Abrechnung nach dem DRG-System und soll darüber hinaus die Dokumentation für die Qualitätssicherung nach § 137 SGB V unterstützen. Verantwortlich betreut und publiziert wird der OPS-301 vom "Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information" - kurz DIMDI genannt. Es ist erfreulich, dass das DIMDI plant, den amtlichen OPS-301 künftig auf den notwendigen Umfang zu reduzieren. Diese Erklärung des DIMDI ist allerdings auch ein Eingeständnis, dass die bislang vorliegenden Versionen zu umfangreich für das DRG-System sind.
Das DIMDI gibt hierzu bekannt, der nicht-amtliche Erweiterungskatalog könne im Rahmen der empirischen DRG-Kalkulationen Antworten darauf geben, ob zusätzliche Prozeduren tatsächlich als DRG-Differenzierungsmerkmal benötigt werden. Zu deutsch: Bevor eine Prozedur verbindlich in den amtlichen OPS aufgenommen wird, können einzelne Krankenhäuser - gemeint sind hier insbesondere die Krankenhäuser, die an der Kalkulation der DRGs teilnehmen - testen, ob diese Vorschläge tatsächlich für das DRG-System relevant sind oder nur unnötigen Kodierballast darstellen. Bei vielen Prozedurenkodes der letzten OPS-Änderung war genau dies nämlich der Fall. Die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser geben ihre Prozeduren-Kodes einschließlich der Kodes aus dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog an das "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus" (InEK) weiter, das die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems unterstützt.
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welchen Stellenwert die Kodierung in Ihrem Krankenhaus bzw. Ihrer Abteilung hat. Krankenhäuser, die an der Kalkulation teilnehmen, sollten diese Möglichkeit nutzen, da viele aufwendige Prozeduren nun verschlüsselt werden können, für die bislang keine Kodes zur Verfügung standen. Das kann dazu beitragen, die Vergütung für die DRGs präziser zu kalkulieren - bislang einer der großen Schwachpunkte des G-DRG-Systems.
Wer aber auf der anderen Seite eine Minimalkodierung allein für die Abrechnung betreibt, wird von der Nutzung des nicht-amtlichen Erweiterungskataloges nicht profitieren, da diese Kodes definitionsgemäß an der Vergütung für die DRGs nichts ändern. Denn: Nur die amtlichen Kodes sind vergütungsrelevant, die nicht-amtlichen Kodes werden für die Ermittlung der DRGs auf amtliche Kodes "umgeschlüsselt". Wer die Verschlüsselung der Prozeduren für eine interne Leistungserfassung nutzt, wird ebenfalls von dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog profitieren, da sich viele aufwendige Maßnahmen nun verschlüsseln lassen.
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Service: Weitere Informationen sowie den neuen OPS-301 V2.1 erhalten Sie kostenlos im Internet unter www.dimdi.de - dort unter "Klassifikationen" und dann "Aktuelles".