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  • 01.12.2003 | Krankenhausfinanzierung

    Die wichtigsten Veränderungen bei der Fallpauschalenverordnung ab 2004

    Am 1. Januar 2004 werden die DRGs für alle Akutkrankenhäuser in Deutschland verpflichtend eingeführt (Ausnahme: Psychiatrie). Aber bekanntermaßen erfolgt die Einführung noch budgetneutral, das heißt es wird nur ein fiktives Budget nach DRGs erstellt, das tatsächliche Budget wird jedoch wie bisher berechnet.

    Dies ist besonders für die wichtig, die sich jetzt schon darauf eingelassen haben, hausintern abteilungsbezogene Budgets einzuführen und diese auf der Grundlage der DRGs zu berechnen. Wer mit einem derartigen Modell nicht nur durchaus sinnvolle Planspiele betreibt, sondern bereits jetzt die tatsächlichen Geldflüsse steuern möchte, kann böse Überraschungen erleben:

    Abteilungen, die auf der Grundlage zum Beispiel der Berechnungen der IMC-Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (mit australischen Kostengewichten) früher als Gewinner dastanden, können bei Anwendung der German-DRGs 2003 mit den dazugehörenden Kostengewichten bei gleicher Leistungsfähigkeit der Abteilung schnell als Verlierer dastehen. Insbesondere die Version 2003 der German-DRGs war unzureichend kalkuliert.

    Die Version 2004 weist dagegen gravierende Änderungen und Verbesserungen auf. Die wichtigsten davon sind:

  • Die Zahl der DRGs wurde von 664 auf 824 erhöht. Als Faustregel gilt: Ein Drittel der bisherigen DRGs blieb unverändert, ein Drittel wurde geändert, ein Drittel ist neu.
  • Gegenüber der Version 2003 der German-DRGs wurden die Relativgewichte präziser kalkuliert. Unterschieden sich im Jahr 2003 die auf Grund von Komplikationen aufwendigen Behandlungsfälle einer Basis-DRG im Relativgewicht nur unwesentlich von den komplikationslosen Verläufen (Kompressionseffekt), so ist der Unterschied bei den G-DRGs 2004 erheblich größer. Die Kostenhomogenität wurde verbessert. Konsequenz: Gute Kodierqualität lohnt sich im Jahre 2004 noch mehr als im Jahre 2003.