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  • 01.09.2004 | Krankenhausfinanzierung

    So ermitteln Sie, wo Ihr Krankenhaus im DRG-System derzeit steht!

    Wie steht mein Krankenhaus im DRG-System? Werden wir künftig zu den Verlierern oder den Gewinnern gehören? Auch wenn Sie als Chefarzt zumindest vage Antworten auf diese Fragen kennen, sollten Sie sich mit den harten Daten beschäftigen. Die AOK veröffentlicht auf Ihrer Homepage (www.krankenhaus-aok.de ) unter dem Stichwort "Basisfallwerte" regelmäßig die vereinbarten Basisfallwerte der deutschen Krankenhäuser - letztmals am 12. August 2004. Wie geben Ihnen diese Daten Auskunft über die wirtschaftliche Situation Ihres Hauses? Zunächst müssen zwei unterschiedliche "Basisfallwerte" unterschieden werden:

  • Der landesweite Basisfallwert

    Stichwort Basisfallwert (oder: "baserate"): Im DRG-System wird der Preis für eine Leistung nicht in Euro, sondern als "Relativgewicht" angegeben. Bezugsgröße ist ein fiktiver Standardbehandlungsfall mit dem Relativgewicht eins. Hierfür wird auf Landesebene ein landesweiter Basisfallwert ermittelt (der Wert soll je nach Bundesland zwischen 2.500 und 3.000 Euro liegen). Angenommen der Basisfallwert beträgt 2.800 Euro. Für eine DRG mit einem Relativgewicht von 2,0 erhielte ein Krankenhaus ab dem Jahr 2008 dann 5.600 Euro.

  • Der krankenhausindividuelle Basisfallwert

    Wichtiger ist zur Zeit noch der krankenhausindividuelle Basisfallwert. Er wird ermittelt, indem das jetzige Krankenhausbudget durch die Summe aller Relativgewichte der DRGs eines Jahres - den krankenhausindividuellen Casemix - dividiert wird. Dieser krankenhausindividuelle Basisfallwert beantwortet die Frage: wie viel würde die Behandlung eines Standardfalls mit dem Relativgewicht eins in diesem Krankenhaus kosten?

    Beispiel: Einige Kliniken in Köln, vereinbarte Basiswerte 2003 und 2004
    Kliniken in Köln Basiswert Jahr
    Universitätsklinikum Köln 3.452,27 2003
    Kliniken der Stadt Köln Betriebsteil Holweide 2.606,82 2004
    Dreifaltigkeits-Krankenhaus 2.285,23 2003
    St.-Agatha-Krankenhaus 2.213,39 2003
    Krankenhaus der Augustinerinnen 2.598,23 2004
    St.-Antonius-Krankenhaus 2.494,99 2003
    St.-Elisabeth-Krankenhaus 2.264,44 2003

    Die von der AOK veröffentlichte Liste der vereinbarten Basisfallwerte lässt nun Vergleiche zu. Je niedriger der vereinbarte Basisfallwert, desto günstiger für das Krankenhaus.

    Werden diese Zahlen Realität?

    Wie zu erwarten, sind die Basisfallwerte der Häuser der Maximalversorgung hoch, die Basisfallwerte der Häuser der Grund- und Regelversorgung niedriger. In der DRG-Logik sind die Häuser der Maximalversorgung unwirtschaftlicher als die kleineren Häuser. Bei einer angenommenen landesweiten Baserate von 2.800 Euro würden die Universitätskliniken Köln bei jedem Behandlungsfall über 600 Euro Verlust machen, die kleineren Häuser zwischen 200 und 500 Euro Gewinn. Werden diese Zahlen Realität werden? Einige Bedenken sind angebracht:

    Die Kalkulation der Relativgewichte war im Jahr 2003 noch sehr mangelhaft. Mit dem Stichwort "Kompressionseffekt" wird die Tatsache beschrieben, dass die Relativgewichte zwischen sehr aufwändigen und weniger aufwändigen DRGs sich nicht ausreichend unterscheiden. Die Relativgewichte 2003 spiegeln vor allem die unterschiedlichen Liegezeiten wieder und noch nicht ausreichend den tatsächlichen unterschiedlichen Aufwand. Es besteht eine Unterfinanzierung aufwändiger Fälle. Durch die zunehmende Verbesserung der Kalkulation ist damit zu rechnen, dass die Basisfallwerte für Häuser der Grund- und Regelversorgung künftig steigen, die der Maximalversorgung hingegen sinken werden.

    Beispiel:

    Die Implantation eines Herzschrittmachers war in den DRG 2003 unabhängig vom Typ nur über die DRG F12Z mit einem Relativgewicht von 1,91 berücksichtigt. In der Version 2004 gibt es immerhin drei verschiedene DRGs, in denen nach Zwei- und Dreikammersystemen sowie Komplikationen differenziert wird. Die Relativgewichte liegen zwischen 2,262 für den unkomplizierten Zweikammerschrittmacher und 4,386 für ein Dreikammersystem.