Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2004 | Krankenhausfinanzierung

    Wesentliche Änderungen bei den DRGs und Fallpauschalen zum 1. Januar 2005

    Das DRG-System ist als "lernendes System" angelegt, das heißt es soll jährlich verbessert werden. Die Verbesserung besteht darin, dass das German-DRG-System immer genauer die tatsächliche Kosten- und Leistungsstruktur deutscher Krankenhäuser abbilden soll. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Änderungen ab dem 1. Januar 2005 gegenüber dem bisherigen System gelten werden, die von den Partnern der Selbstverwaltung auf Bundesebene vereinbart wurden.

    Neu: die Einführung von Zusatzentgelten

    Eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen System besteht in der Einführung von Zusatzentgelten. Warum Zusatzentgelte? In Einzelfällen können die Sach- und Materialkosten den Kostenrahmen einer DRG völlig sprengen. Beispiel: die Notwendigkeit der Massentransfusion von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten. Auch durch den Split einer Basis-DRG in aufwändige und weniger aufwändige Fälle lässt sich der finanzielle Mehraufwand von bis zu mehreren zehntausend Euro nicht vergüten.

    Die Folge: Die Versorgung dieser in aller Regel schwerstkranken Patienten wäre ohne Zusatzentgelte katastrophal unterfinanziert. Die Abrechnung dieser Zusatzentgelte ist dabei an einen nicht unerheblichen Aufwand bei der Dokumentation und Kodierung gebunden. Um den Aufwand einer Massentransfusion von zum Beispiel 80 EKs über ein Zusatzentgelt vergütet zu bekommen, muss erstens die Anzahl der transfundierten EKs aus der Dokumentation ermittelt und zweitens der richtige OPS-Code (OPS 8-800.78 - 80 bis unter 88 TE) an die Kostenträger weitergegeben werden. Wird dies "vergessen", so entgehen dem Krankenhaus immerhin 6.114,03 Euro. Wichtig: Die Zusatzentgelte unterliegen während der Konvergenzphase keiner extrabudgetären Vergütung.

    Zukünftig werden folgende drei Bereiche, die Zusatzentgelte erhalten, unterschieden:

    1.1 Zusatzentgelte mit einer festen Bewertung
    Hämodialyse 255,76 Euro
    Hämodiafiltration 267,80 Euro
    Tumorendoprothesen, Kniegelenk 10.201,46 Euro
    Tumorendoprothesen, andere Gelenke 4.810,52 Euro
    Stentgraft-Prothesen bei thorakalen und thorakoabdominalen Aortenaneurysmen, nicht perkutan-transluminal 8.496,18 Euro
    Stentgraft-Prothesen bei anderen Aortenaneurysmen, nicht perkutan-transluminal 7.228,62 Euro
    Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation, Einzelelektrodensystem 6.275,01 Euro
    Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation, Mehrelektrodensystem 12.430,58 Euro
    Elektrisch betriebene, implantierbare Medikamentenpumpen 9.496,28 Euro
    Künstlicher Blasenschließmuskel 7.267,00 Euro
    Wirbelkörperersatz 4.823,70 Euro
    1.2 Zusatzentgelte, deren Höhe von den verbrauchten Medikamenten, Blutprodukten oder Materialien abhängt

    Bei den Zusatzentgelten, deren Höhe von den verbrauchten Medikamenten, Blutprodukten oder Materialien abhängt (siehe folgende Auflistung), ist es wichtig zu wissen, dass das Zusatzentgelt in Abhängigkeit vom Verbrauch vergütet wird, jedoch nur bis zu einer definierten Obergrenze. Beispiel: Die parenterale Gabe von 12,0 g Gemcitabin wird als Zusatzentgelt ZE 17.07 mit 2.749,20 Euro vergütet. Werden jedoch 16,0 g Gemcitabin gegeben, kann nur das Zusatzentgelt ZE 17.09 für die "Gabe von 14,5 g Gemcitabin und mehr" mit 3.436,50 Euro berechnet werden.

    Die Staffelungen sind jedoch so gewählt, dass die Obergrenzen nur selten überschritten werden sollten. So liegen sie für Erythrozytenkonzentrate bei 168 und für Thrombozytenkonzentrate bei 416. Bei der Berechnung sind die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" der Bundesärztekammer (2003) zu beachten.

  • Thrombozytenkonzentrate
  • Irinotecan
  • Erythrozytenkonzentrate
  • Lenograstim
  • Apherese-Thrombozytenkonzentrate
  • Liposomales Amphotericin B
  • Patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate
  • Methotrexat
  • Antithrombin III
  • Oxaliplatin
  • Metallspiralen (Coils) für die intrakranielle
    selektive Embolisation
  • Paclitaxel
  • Alemtuzumab
  • Rituximab
  • Caspofungin
  • Topotecan
  • Docetaxel
  • Trastuzumab
  • Filgrastim
  • Voriconazol, oral
  • Gemcitabin
  • Voriconazol
  • Human-Immunglobulin, polyvalent
     
    1.3 Zusatzentgelte, für die krankenhausindividuelle Entgelte zu vereinbaren sind (§  6 Abs.  1.1 Krankenhausentgeltgesetz)
  • Hämoperfusion
  • Leberersatztherapie
  • Extrakorporale Photopherese
  • Plasmapherese
  • Immunadsorption
  • LDL-Apherese
  • Zellapherese
  • Isolierte Extremitätenperfusion
  • Retransplantation von Organen während desselben stationären Aufenthalts
  • Zwerchfellschrittmacher
  • Medikamente-freisetzende Koronarstents
  • Radioaktive Koronarstents
  • Selbstexpandierende Prothesen an Ösophagus und Gallengängen
  • IABP
  • Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, perkutan-transluminal
  • Penisprothesen
  • Modulare Endoprothesen
  • Naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung
  • Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren
  • Adalimumab, parenteral
  • Gemtuzumab Ozogamicin, parenteral
  • Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Zytomegalie-Virus, parenteral
  • Human-Immunglobulin, spezifisch gegen Varicella-Zoster-Virus, parenteral
  • Infliximab, parenteral
  • Sargramostim, parenteral
  • Granulozytenkonzentrate
  • Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen
  • Versorgung von Schwerstbehinderten (Zusatzentgelt für Krankenhäuser, bei denen
    eine Häufung von schwerstbehinderten Patienten auftritt)
  • Beckenimplantate
  • Links- und rechtsventrikuläre Herzassistenzsysteme
  • ECMO
  • Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereich
  • Distraktion am Gesichtsschädel
  • Neuroprothesen, Neurostimulatoren zur Vorderwurzelstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems
  • Andere implantierbare Medikamentenpumpen
  • Sonstige Dialyse
    Neu: Wesentliche Änderungen am Fallpauschalenkatalog