01.09.2005 | Krankenhausmanagement
Der Entlassungsplan – ein hilfreiches Instrument zur Optimierung von Abläufen
Unter DRG-Bedingungen konzentrieren sich die Krankenhäuser auf ihr „Kerngeschäft“: die Versorgung von Schwer- und Schwerstkranken. Eine wesentliche Folge der Einführung von DRGs ist die deutliche – medizinisch vertretbare – Verkürzung der Verweildauer im Krankenhaus, die von Politikern in einer Übertreibung als „blutige Entlassung“ gefürchtet wird, jedoch nur eine konsequente Anwendung des DRG-Systems darstellt.
Planung der Entlassung unter DRG-Bedingungen sinnvoll
Eine reibungslose Organisation der Entlassung ist im DRG-System unerlässlich, sonst droht eine unnötige Verlängerung der Liegezeit oder eine Wiedereinweisung – beides ist für das Krankenhaus mit Kosten verbunden. In den Ländern, in denen Fallpauschalensysteme schon länger im Einsatz sind, hat sich daher unter dem Stichwort „discharge planning“ eine exakte Planung der Entlassung als richtig erwiesen. Das Ziel ist es, möglichst früh im Behandlungsprozess – bei elektiven Maßnahmen vor der Aufnahme – die organisatorischen Bedingungen für eine reibungslose Entlassung zu schaffen.
Die Vorteile des Entlassungsplans
Ein Entlassungsplan hat Vorteile, die über eine bloße Checkliste als Gedächtnisstütze hinausgehen:
- Er erleichtert die interne Kommunikation. Für jeden Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes oder des Pflegedienstes ist erkennbar, wie weit die Enlassung vorbereitet ist – unabhängig davon, wer anwesend ist oder nicht.
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