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  • 01.08.2003 | Krankenhausmanagement

    Was muss eine gynäkologische Abteilung tun, wenn sie sich am neuen Brustzentrum-Verfahren beteiligen will?

    Sowohl der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene als auch die Kostenträger streben seit einigen Jahren an, bestimmte komplexe Behandlungsverfahren nur noch in ausgewählten Zentren durchführen zu lassen. Dies zeigte sich zunächst in Versuchen der Verhandlungspartner, in den Pflegesatzverhandlungen Bereiche mit kleinen Fallzahlen aus dem Budget zu drängen. Auch die im Fallpauschalgesetz festgeschriebenen Mindestzahlen für die DRGs dienen diesem Zweck ebenso wie die im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) für die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten erfolgten Zentrums-Definitionen.

    Als Hauptargument für die Zentralisierung von Diagnostik und Behandlungen wird die Verbesserung der Behandlungsqualität bei höheren Fallzahlen genannt. Sicher versprechen die Befürworter der Zentralisierung sich auch Kosteneinsparungen. Es muss festgestellt werden, dass ein evidenzbasierter Beweis für beide Annahmen bisher nicht erbracht wurde. Weder ist nachgewiesen, dass bei höheren Fallzahlen immer die Behandlungsqualität steigt, noch dass die Behandlungskosten signifikant sinken. Aus Sicht der Betriebswirte spricht für die zweite Behauptung viel. Ähnlich wie im produzierenden Gewerbe erwarten sie sinkende mittlere Kosten bei steigenden Fallzahlen.

    NRW geht einen neuen Schritt in Richtung Leistungszentralisierung

    Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beschreitet nun einen neuen Weg in Richtung Zentralisierung stationärer Leistungen. Als erstes Bundesland wird NRW im Rahmen der Krankenhausplanung für die stationäre Behandlung von Patientinnen mit Brustkrebs so genannte "Brustzentren" ernennen. Als Grund hierfür werden in einem Strategiepapier die "nach allgemeiner Auffassung bestehenden" Verbesserungsmöglichkeiten in der Behandlung von Brustkrebs-Patientinnen genannt. Die Schaffung der Zentren wird als ein Baustein im Rahmen eines Programms gesehen, das diese Möglichkeiten ausschöpfen soll.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Kliniken, die den Status eines Brustzentrums anstreben, müssen vom Land vorgegebene Bedingungen erfüllen. Hierbei handelt es sich sowohl um Forderungen an strukturelle Gegebenheiten (Personal, Ausrüstung, Großgeräte) als auch um Ansprüche an die Prozessqualität (Pathways, Kooperationen, Fallzahlen).

    1. Zunächst müssen sämtliche Behandlungsteile erbracht werden

    Zunächst muss ein Zentrum sämtliche bei der Behandlung einer Brustkrebs-Patientin erforderlichen Behandlungsteile erbringen können. Die Leistungen können auch im Rahmen einer geregelten Zusammenarbeit mehrerer Kliniken erbracht werden. Das Ministerium hat jedoch Kernleistungen definiert, die innerhalb von Kooperationsverbünden in einer Klinik gemeinsam vorgehalten werden müssen. Die hierzu gehörigen Leistungsbereiche sind: * operative Leistungen * histologische Untersuchungen * bildgebende diagnostische Verfahren * Bestrahlungen * Chemotherapie.

    2. Kooperationspartner müssen gesucht und gefunden werden

    Die übrigen Behandlungsteile können dann durch Kooperationspartner erbracht werden. Bei diesen Kooperationspartnern kann es sich sowohl um andere Kliniken als auch um niedergelassene Kollegen handeln. Die Beziehungen unter den einzelnen Partnern müssen durch schriftliche Vereinbarungen geregelt werden.