01.01.2007 | Leserforum
Ist der Facharzt-Standard identisch mit der Facharzt-Qualifikation?
Frage: „Aufgrund des neuen Urteils um die Aufklärungspflicht wurden wir Chefärzte vom Krankenhausträger auf den ´Facharzt-Standard´ hingewiesen. Ist dieser identisch mit der Facharzt-Qualifikation? Welche Rolle spielt dieser bei der Aufklärung? Hat sich hier durch das neue Urteil des Bundesgerichtshofs etwas geändert?“
Dazu Rechtsanwalt Norbert H. Müller, Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht, Rechtsanwälte Klostermann pp., Bochum:
Bereits in der letzten Ausgabe des „Chefärzte Brief“ ist zum Inhalt und Umfang des neuen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2006 (Az: VI ZR 206/05 – Abruf-Nr. 063472) Stellung genommen worden. Hierbei hat derBundesgerichtshof die ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach es grundsätzlich die Pflicht des behandelnden Arztes ist, den Patienten rechtzeitig und vollständig aufzuklären. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass auch die Aufklärungspflicht delegiert werden kann. In diesen Fällen sind jedoch besondere Voraussetzungen zu beachten.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zum so genannten „Facharzt-Standard“ besteht hier nicht. Entscheidend ist bei der Aufklärungspflicht, dass der Patient über die konkrete medizinische Maßnahme rechtzeitig und vollständig aufgeklärt wird, so dass er selbst in der Lage ist, über die Durchführung oder Nichtdurchführung eines ärztlichen Heileingriffs sachgerecht und „informiert“ zu entscheiden.
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