05.02.2008 | Leserforum
Kann das Gehalt des Chefarztes durch eine Änderungskündigung gekürzt werden?
Frage: „Der Krankenhausträger möchte 2008 Einsparungen vornehmen. Da meine Abteilung nicht rentabel arbeitet, habe ich nun Sorge, dass er mir eine Änderungskündigung vorlegt, die zu einer Gehaltskürzung führen würde. Wäre diese Vorgehensweise rechtens?“
Dazu RA, FA Arbeits- und Steuerrecht Norbert H. Müller, Kanzlei Klostermann, Dr. Schmidt, Monstadt, Dr. Eisbrecher in Bochum:
Nach der Rechtsprechung muss der Krankenhausträger die Gesamtrentabilität des Betriebes – also nicht allein die Rentabilität einzelner Abteilungen – in Frage stellen und reflektieren, dass ohne eine Senkung der Personalkosten Beendigungskündigungen unvermeidbar wären. Des Weiteren fordert das Bundesarbeitsgericht, „...dass es nicht zu Gehaltsreduzierungen einzelner Gruppen der Beschäftigten kommen darf, zum Beispiel der Chefärzte, sondern der Arbeitgeber muss durch einen umfassenden Sanierungsplan alle Arbeitnehmer – dazu gehört auch die Verwaltung – gleichmäßig belasten.“
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