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  • 05.05.2008 | Neue Weiterbildungsordnung

    Die Weiterbildungsbefugnis des Chefarztes: Drei Beispiele für strukturierte Programme

    War sie früher eher eine Prestigesache, ist sie mittlerweile für die Gewinnung neuer Assistenten unentbehrlich: eine möglichst umfassende Weiterbildungsbefugnis. Bei jedem neuen Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis nach der neuen Weiterbildungsordnung und bei den Überprüfungen bereits bestehender Weiterbildungsbefugnisse sind den Ärztekammern nicht mehr nur die gewohnten Leistungskataloge der eigenen Abteilung einzureichen – die neue Weiterbildungsordnung verlangt mehr. Der nachfolgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Anforderungen.  

    Die neuen Anforderungen

    Dem Antrag auf Weiterbildungsbefugnis „ist ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt, in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen, für die die Befugnis beantragt wird, beizufügen“ (§ 5 Abs. 5 Muster-Weiterbildungsordnung – kurz M-WBO). Und weiter: „Der zur Weiterbildung befugte Arzt muss dieses gegliederte Programm den unter seiner Verantwortung Weiterzubildenden aushändigen“ (§ 5 Abs. 5 M-WBO). Haben Sie Ihren Weiterbildungs-assistenten ein solches Programm schon übergeben?  

    Das Problem

    Immer wieder erreichen die Ärztekammern telefonische – und damit meist nicht aktenkundige – Klagen von Weiterbildungsassistenten: an ihrer Klinik verlaufe die Weiterbildung eher zufällig, die Weiterbildung sei nicht genügend strukturiert oder vom Wohlwollen der Chef- und Oberärzte abhängig. Kurz vor Ende der (Mindest-) Weiterbildungszeit fehlen noch viele Eingriffe und Operationen. Auch Kliniken mit voller Weiterbildungsbefugnis schaffen es nicht immer, die Assistenten innerhalb der vorgesehenen Mindestzeiten bis zum Facharzt weiterzubilden.  

     

    Auf dem letzten Ärztetag wurde die dringende Notwendigkeit einer Evaluation der Weiterbildung betont. Man spürt es deutlich: In Deutschland ist die Weiterbildung zum Facharzt kein Gegenstand des Arbeitsvertrages, sondern aus juristischer Sicht ein „Nebenprodukt“ des Arbeitsvertrages. Ein Instrument für größere Transparenz und Verbindlichkeit in der Weiterbildung ist das in der neuen WBO eingeführte „gegliederte Programm“ oder auch Curriculum. Mit dem „gegliederten Programm“ ist ein auf die eigene Abteilung zugeschnittener Weiterbildungsplan gemeint, eine Art „Fahrplan“ für die Weiterbildung. Was ist damit gemeint – und wie erstellt man es?  

    Drei gute Beispiele für ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm

    In der Weiterbildungsordnung und den „Richtlinien zur Weiterbildung“ sind zwar die eingehenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sowie die erforderlichen Zahlen für Eingriffe und Operationen beschrieben, die im Laufe der Weiterbildung erworben bzw. durchgeführt werden müssen.