01.06.2007 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
In diesem Beitrag befassen wir uns mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung.
01.06.2007 | Gefäßchirurgie
Seitenastexstirpation neben Crossektomie?
Die Berechnung der Nr. 2890 GOÄ (Isolierte Seitenastexstirpation..., 350 Punkte) neben der Nr. 2883 GOÄ (Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste, 1200 Punkte) wird von privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt.
Argumentiert wird, dass die Nr. 2890 GOÄ eine „isolierte“ Durchführung fordere und die Seitenastexstirpation in der Nr. 2883 GOÄ ausdrücklich enthalten sei. Berechnungsfähig sei die Nr. 2890 GOÄ nur als alleinige varizen-chirurgische Leistung ohne gleichzeitige Durchführung der Crossektomie.
Diese Denkweise versteht den Terminus „isoliert“ zeitlich. Unterstützt wird dies durch einen Beschluss der Bundesärztekammer (DÄB, Nr. 36 vom 10. September 1999), wonach die Nr. 2890 GOÄ nur dann neben den Nrn. 2882 und 2883 GOÄ berechnet werden könne, wenn die Seitenastexstirpation am anderen Bein durchgeführt wurde.
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