01.11.2006 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.11.2006 | In dieser Rubrik befassen wir uns mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung
01.11.2006 | Thoraxchirurgie/Innere Medizin
Abrechnung der Pleurodese
Da es für die Pleurodese keine direkt zutreffende GOÄ-Ziffer gibt, stellt sich die Frage nach den Berechnungsmöglichkeiten. Die Berechnung muss nach den im Einzelfall erbrachten Leistungen erfolgen.
Als Grundlage der Berechnung bei thorakoskopischer Pleurodese empfehlen wir die Nr. 677 GOÄ (Bronchoskopie oder Thorakoskopie). Wird dabei auch ein kleinerer Eingriff durchgeführt, wie die Beseitigung einer Klammerung, so kann die Nr. 678 (Bronchoskopie mit zusätzlichem operativen Eingriff) analog zum Ansatz kommen. Bei Pleurodese über eine Drainage ist die Nr. 2970 GOÄ Grundlage der Berechnung – wenn die Drainage nicht schon liegt und berechnet ist. Das Entfernen des Ergusses kann in beiden Fällen mit der Nr. 2971 GOÄ berechnet werden. Die nachgeschaltete Installation von Talkum oder anderen Medikamenten kann als in der Nr. 2971 GOÄ fakultativ enthaltene Medikamenteneinbringung begriffen werden. Ein zweiter Ansatz der Nr. 2971 GOÄ in derselben Sitzung muss deshalb kritisch gesehen werden.
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