Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.10.2006 | Anästhesie

    Nervenstimulation bei Legen zum Beispiel eines Armplexus

    Von vielen PKVen wird die Berechnung der Nr. 838 analog für die Nervenstimulation bei Legen einer Plexusanästhesie abgelehnt. Prüft man dies, so ist die Nervenstimulation weder in den Leistungslegenden der GOÄ enthalten noch ist sie für die Plexusanästhesien methodisch notwendig. Zum Beweis des richtigen Sitzes ist das Auftreten von Parästhesien ausreichend. Den „Knackpunkt“ sehen wir aber in der Frage nach der eigenständigen Indikation. Die Nervenstimulation dient der Kontrolle des Auffindens der richtigen Nervenstämme und hat keine individuell im Patienten begründete Indikation. Angesichts dessen müssen wir die Aussichten, gegen die Auffassung der Krankenversicherung vorzugehen, als leider nicht günstig beurteilen.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 18 | ID 86449