01.10.2006 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
01.10.2006 | Anästhesie
Nervenstimulation bei Legen zum Beispiel eines Armplexus
Von vielen PKVen wird die Berechnung der Nr. 838 analog für die Nervenstimulation bei Legen einer Plexusanästhesie abgelehnt. Prüft man dies, so ist die Nervenstimulation weder in den Leistungslegenden der GOÄ enthalten noch ist sie für die Plexusanästhesien methodisch notwendig. Zum Beweis des richtigen Sitzes ist das Auftreten von Parästhesien ausreichend. Den „Knackpunkt“ sehen wir aber in der Frage nach der eigenständigen Indikation. Die Nervenstimulation dient der Kontrolle des Auffindens der richtigen Nervenstämme und hat keine individuell im Patienten begründete Indikation. Angesichts dessen müssen wir die Aussichten, gegen die Auffassung der Krankenversicherung vorzugehen, als leider nicht günstig beurteilen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 18 | ID 86449