01.06.2006 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.06.2006 | HNO
Mehrfachberechnung der Nrn. 1430 und 1438 GOÄ
Nr. 1430 GOÄ lautet: „Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung....“. Und die Leistungslegende der Nr. 1438 GOÄ: „Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel“. Manche PKVen wollen diese Leistungen nur einmal je Sitzung anerkennen.
Völlig unverständlich ist dies bei der Nr. 1438. Der GOÄ-Text bezieht sich eindeutig auf eine Nasenmuschel. Bei Abtragung mehrerer Nasenmuscheln ist die Nr. 1438 somit mehrfach berechnungsfähig, entsprechend der Zahl der Nasenmuscheln bis zu sechsmal (wobei die oberen Nasenmuscheln aber nur relativ selten abgetragen werden).
Etwas genauer muss man bei der Nr. 1430 lesen. Der honorarauslösende Begriff „Eingriff“ ist aber auch hier eindeutig in der Einzahl gefasst. Die nachfolgende Aufzählung beinhaltet zwar mehrere Eingriffe, dies ist aber nur eine Aufzählung verschiedener Operationen, die der Nr. 1430 zugeordnet sind. „In der Nase“ grenzt die Leistung (besonders in Hinblick auf die Synechielösung und Probeexzision) von ähnlichen Eingriffen an anderen Orten ab.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig