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  • 01.03.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.03.2006 | Chirurgie/Orthopädie

    Analoge Berechnung der Bruchspaltanästhesie möglich?

    Frage: „Für eine Bruchspaltanästhesie gibt es in der GOÄ keine explizite Leistungsziffer. Kann deshalb eine analoge Abrechnung erfolgen, zum Beispiel mit der Nr. 497 GOÄ (Stellatumblockade, 220 Punkte)?“  

     

    Antwort: Auch eine Bruchspaltanästhesie ist eine „Infiltrationsanästhesie“ im Sinne der Nrn. 490 und 491 GOÄ. Eine Analogabrechnung ist deshalb nicht möglich. In der Regel wird dabei die Nr. 491 GOÄ (121 Punkte) zur Berechnung kommen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 17 | ID 86269