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  • 01.03.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.03.2005 | Chirurgie

    Nabelhernien-Operation bei laparoskopischer Operation

    Es kommt vor, dass anlässlich einer laparoskopischen Operation im Bauchraum eine Nabelhernie versorgt werden muss. Die Nebeneinanderberechnung der Bruchoperation (Nr. 3283 GOÄ) und der laparoskopischen Operation ist selten strittig. Einige private Krankenversicherungen (PKV) verlangen aber in solchen Fällen den Abzug einer Eröffnungsleistung (Nr. 3135 GOÄ).  

     

    Um dem zu begegnen, muss man etwas ausholen: Die allgemeine Bestimmung zur Eröffnungsleistung vor Abschnitt L bezieht sich auf „Eingriffe in der Bauchhöhle“. Entscheidend ist demnach nicht, was sich in der Hernie befindet, sondern, ob der Eingriff innerhalb der Bauchhöhle stattfindet. Und als „Bauchhöhle“ versteht das Wörterbuch der deutschen Sprache „die vom Bauchfell umschlossene Körperhöhle zwischen Beckenboden und Zwerchfell“, also nicht die Bauchwand. Selbst wenn bei der Hernienoperation eventuell das Peritoneum eröffnet werden muss, findet deshalb die Leistung der Nr. 3283 (Operation eines ... Bruches) immer noch nicht „in der Bauchhöhle“ statt.  

     

    Man muss aber zugestehen, dass eine geringe Überschneidung bei der Schaffung des Zugangs stattfindet. GOÄ-systematisch richtig ist deshalb, dies bei der Wahl des Steigerungsfaktors zu berücksichtigen. Da dieser aber meist durch in der Operation oder beim Patienten liegende Gründe schon ausgeschöpft ist, kommt die Minderung des Steigerungsfaktors in der Praxis nur selten zum Tragen.