01.03.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.03.2005 | Alle operativen Fachgebiete
Zielleistung: Eigene Indikation ist Voraussetzung
In den bisherigen Beiträgen („Chefärzte Brief“ Nr. 6/2004, S. 18) zur aktuellen Auseinandersetzung um das Zielleistungsprinzip wiesen wir darauf hin, dass eine eigenständige Indikation Voraussetzung ist, um eine zusätzlich in derselben Sitzung erbrachte Leistung als eigene Zielleistung neben der anderen Zielleistung – der „Haupt-operation“ – berechnen zu können.
Wie wichtig dieser Umstand ist, zeigt das Urteil des Amtsgerichts Jülich vom 29. Dezember 2004 (Az: 9 C 20/04 – Abruf-Nr. 050461). Strittig war die Berechnung der Nrn. 2113 (Synovektomie) und 2258 (Knochenaufmeißelung am Becken für die Exophytenabmeißelung) neben der Nr. 2151 GOÄ (Hüft-TEP).
Das Gericht brauchte sich mit der Auslegung des Begriffs der Zielleistung nicht eingehend auseinanderzusetzen, weil im Sachverständigen-Gutachten dargestellt war, dass für die zusätzlichen Eingriffe keine eigenständige Indikation bestand. Der Sachverständige hatte sich auf die Beschlüsse der Bundesärztekammer vom Januar 2002 (DÄB vom 18. Januar 2002) bezogen.
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