01.03.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
01.03.2005 | Alle operativen Fachgebiete
Fibrinkleber ist bei ambulanter Operation berechenbar
Einige Kostenträger lehnten jetzt bei ambulanten Operationen generell die Erstattung von Kosten für „Gewebekleber“ ab. In § 10 GOÄ sind aber nur „Gewebekleber auf Histoacrylbasis“ von der Berechnung des Auslagenersatzes ausgeschlossen. Die Kosten für Fibrinkleber sind also bei ambulanten Operationen in Höhe der Auslagen berechenbar.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 15 | ID 86259