01.02.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.02.2005 | Radiologie
Wie können zwei MRT-Untersuchungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgerechnet werden?
Ein Leser stellte folgende Frage: „Derzeit weigert sich eine private Krankenversicherung, die Kosten für zwei MRT-Untersuchungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Organbereiche Kopf und gesamte Wirbelsäule bei einem Patienten mit der neuen Verdachtsdiagnose ‚Encephalitis disseminata‘ zu erstatten. Die Krankenversicherung meint, die Untersuchung beider Organsysteme hätte an einem Tag in einer Sitzung erfolgen können. Stimmt das?“
Antwort: Hintergrund dieser Anfrage ist die Höchstmengenregelung der GOÄ: Die Abrechnung der Nr. 5735 GOÄ („Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730“) ist für die Versicherung stets preiswerter als die Abrechnung der Nrn. 5700 und 5705 GOÄ.
Tatsächlich würde die Verlegung einer Untersuchung auf einen anderen Tag zur Umgehung der Höchstwertregel den Verdacht auf Abrechnungbetrug nahe legen. Liegen jedoch medizinische Gründe für eine Aufteilung der Untersuchung vor, so sieht das anders aus. Wenn zum Beispiel das Ergebnis der einen Untersuchung oder klinische Veränderungen erst die zweite Untersuchung indizieren, können die Positionen an verschiedenen Tagen berechnet werden.
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