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  • 01.01.2007 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.01.2007 | Innere Medizin

    GOÄ-Abrechnung bei Eventrekorder-Implantation

    Die Implantation von Eventrekordern ist in der GOÄ nicht ausdrücklich angeführt. Es stellte sich die Frage, wie die ärztlichen Leistungen dazu berechnet werden können. Unser Vorschlag ist, für die Implantation die Nr. 631 GOÄ analog (zuzüglich Anästhesie – zum Beispiel nach Nr. 491), für die – aufwendige – Auswertung die Nr. 659 GOÄ analog (3,5-fach) und für die Explantation die Nr. 2354 GOÄ analog (wieder zuzüglich Anästhesie) zu berechnen.  

     

    Wir wären unseren „Chefärzte Brief“-Lesern für eine Rückmeldung unter mareck@iww.de dankbar, ob dieser Vorschlag Zustimmung findet oder eine bessere Abrechnungsmöglichkeit gesehen wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 19 | ID 86214