01.01.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.01.2005 | Operative Fachgebiete/Anästhesie
Weiterer Erfolg bei der Abrechnung der Eigenblutspende
In Nr.11/2003 des „Chefärzte Brief“ berichteten wir über den Erfolg der PVS Büdingen zur Erstattungspflicht der PKV bei präoperativ ambulant durchgeführten Eigenblutspenden. In einem weiteren Fall entschied das Amtsgericht Karlsruhe (Urteil vom 13. August 2004, Az: 1 C 228/04 – Abruf-Nr. 043193) in gleichem Sinne.
Danach ist bei privat zusatzversicherten Patienten die Eigenblutspende als Teil der stationären Behandlung mitversichert und somit als Wahlleistung privat berechenbar. Das Gericht verwies ausdrücklich auf das von der PKV angeführte BSG-Urteil (Az: 6 RKa 34/93 – Abruf-Nr. 032283) und auf den GOÄ-Kommentar der Autoren des PKV-Verbandes (Uleer/Miebach/Patt „Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, Beck, 2000). Die bisherige Strategie der PKV wird damit erneut zum Eigentor.
Als betroffener Arzt sollten Sie sich nicht nur über das Urteil, sondern auch über die sorgfältige Beachtung der Formalitäten und des richtigen Zeitpunktes der Wahlleistungsvereinbarung informieren. Auch in diesem Fall war das die Voraussetzung für den Erfolg.
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